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Abstimmung könnte Eheverbot in Verfassung schreiben

Von Fabian
Abstimmung könnte Eheverbot in Verfassung schreiben
gemeinsam-weiter.ch

Eigentlich geht es bei der Volksinitiative am Sonntag um das Steuerrecht: Die steuerliche Benachteiligung von Verheirateten soll beendet werden. Durch die Hintertür könnte das jedoch auch Folgen für Schwule und Lesben haben.

Update vom 28. Februar, 20:15 Uhr: Volksinitiative knapp abgelehnt

Es war denkbar knapp, aber die Schweizer haben ein die Hintertür eingeführtes Eheverbot für Schwule und Lesben abgelehnt. 50,8 Prozent stimmten gegen die Initiative der Christlichen Volkspartei (CVP). Vor allem in städtischen Gebieten erkannten die Bürger, dass die steuerlichen Vorteile nur für einige wenige Paare gelten würden und darüber hinaus eine diskriminierende Ehedefinition in die Verfassung aufgenommen worden wäre. Die Wahlbeteiligung lag bei 63,1 Prozent.

Vorberichterstattung vom 25. Februar:

In der Schweiz wird am Sonntag über die Eidgenössische Volksinitiative "Für Ehe und Familie Gegen die Heiratsstrafe" abgestimmt. Denn im Alpenstaat sind Verheiratete steuerlich schlechter gestellt als Singles. Das will die Christliche Volkspartei (CVP) ändern.

Das klingt auf den ersten Blick erst einmal vernünftig. In Deutschland zahlen Verheiratete dank Ehegattensplitting sogar weniger Steuern, und auch in Österreich haben Familien steuerliche Vorteile. In anderen Ländern, etwa in Schweden, zahlt jeder Mensch gleich viele Steuern, egal ob verheiratet oder single.

Bisher gibt es keine Ehe-Definition in der Schweiz

Doch wer sich den Wortlaut der CVP genauer ansieht, der merkt, dass mehr dahinter steckt, als man vielleicht denkt. So soll die Ehe nämlich als "auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau" festgeschrieben werden. Das ist neu, denn bislang gibt es in der Schweiz keine Definition, welche die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau festlegt.

"Wenn die Abstimmung durchkommen würde, dann wäre es Homosexuellen in der Schweiz nicht mehr möglich, in nächster Zukunft zu heiraten", erklärt Denis Kläfiger, Präsident der Bürgerlich-Demokratischen Partei (BDP) im Kanton Luzern. Der Politiker hat sich erst im Oktober geoutet und setzt sich seitdem verstärkt für LGBTIQ*-Rechte ein.

Auch Denis Kläfiger (r.) und Rosmarie Quadranti, Fraktionspräsidentin der BDP, setzen sich gegen die CVP-Initiative ein.
Auch Denis Kläfiger (r.) und Rosmarie Quadranti, Fraktionspräsidentin der BDP, setzen sich gegen die CVP-Initiative ein.
gemeinsam-weiter.ch

Noch unterstützen viele Schweizer die Initiative doch die Zustimmung sinkt

Aktuell ist es in der Schweiz zwar möglich ähnlich wie in Deutschland seine Partnerschaft eintragen zu lassen, eine vollständige Gleichstellung gibt es jedoch noch nicht. Sollte die Abstimmung am Sonntag angenommen werden, steht das in Konflikt mit einer Parlamentarischen Initiative der Grünliberalen Partei, welche die Ehe für alle einführen möchte.

Deshalb positionieren sich viele Parteien gegen die Initiative der CVP, darunter neben Kläfigers BDP auch die FDP, die Grüne Partei, die Grünliberalen sowie die sozialdemokratische SP, die Teil der Kampagne "Gemeinsam Weiter" sind. Dennoch befürworten laut einer Umfrage der Fernsehgesellschaft SRG aktuell 53 Prozent der Bevölkerung die Initiative.

Doch die Zustimmung sinkt: Im Januar waren noch 67 Prozent dafür. Zum Vergleich: Fast Dreiviertel der Schweizer würden für die Eheöffnung stimmen eigentlich ein Widerspruch.

Ein Steuergeschenk für wenige

Außerdem bringt den meisten Schweizern die Initiative gar nichts. Denn die "Heiratsstrafe" trifft nach einigen Gesetzesänderungen heute nur noch die wenigsten Bürger. Etwa 80.000 wohlhabende Paare würden davon profitieren, gerade einmal zwei Prozent der Bevölkerung.

"Die restlichen 98 Prozent würden die Konsequenzen tragen, denn die Steuerausfälle von drei Milliarden Franken müssten mit Sparpaketen stabilisiert werden", erklärt Kläfiger. Außerdem würden geschätzt 500.000 LGBTIQ*-Menschen diskriminiert.

Deshalb glaubt er, "dass es der CVP von Anfang an um eine Verankerung des alten Ehemodells in der Verfassung ging" und eben nicht ums Steuerrecht von Verheirateten.

Weitere Quellen: gemeinsam-weiter.ch

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